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Schülerbeförderung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs im Landkreis Fürth.

Kostenfreiheit des Schulwegs

Schüler und Schülerinnen des Landkreises Fürth haben, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf Beförderung zur Schule oder Anspruch auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten. Der Landkreis Fürth erfüllt seine Beförderungspflicht in erster Linie mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und mit freigestelltem Schülerverkehr (nichtöffentliche Schulbusse).

Meist können Sie schon ab Mai des auslaufenden Schuljahres die Anträge für das nächste Schuljahr stellen. Je nach Wohnort werden dann die entsprechenden Dokumente zugesandt bzw. ausgegeben:

  • entweder ein Schulbus-Berechtigungsschein (digital zugesandt)
  • oder die sogenannten Monats-Wertmarken (Ausgabe zu Beginn des Schuljahres durch die Schule), die dann in den von Ihnen beantragten und ausgefüllten Verbundpass eingesteckt werden
Weitere Erklärungen und Links zur Antragstellung finden Sie hier.